i. A.

i. A.
• i. A.
= im Auftrag
Die Abkürzung wird im ersten Bestandteil kleingeschrieben (i. A.), wenn sie unmittelbar der Grußformel oder der Bezeichnung einer Behörde, Firma und dergleichen folgt, z. B.
Die Oberbürgermeisterin
i. A. Schmidt
Die Abkürzung wird dagegen im ersten Bestandteil großgeschrieben (I. A.), wenn sie nach einem abgeschlossenen Text allein vor einer Unterschrift steht, z. B.
Ihre Unterlagen erhalten Sie mit gleicher Post zurück.
I. A. Schmidt

Die deutsche Rechtschreibung. 2014.

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